Förderberatung des Landeszentrums für erneuerbare Energien

Die Fördermittelprogramme im Bereich Klimaschutz sind über eine große Breite verschiedenster Institutionen und Themen gefächert. Um einen besseren Überblick über unterschiedliche Fördergegenstände, Voraussetzungen und mögliche Zuwendungsempfänger zu gewährleisten, wurde das Projekt „Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU“ des Landeszentrum für erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Leea e.V.) ins Leben gerufen.

Angesprochen sind sowohl Unternehmen und Kommunen als auch Bürger, die auf der Suche nach Informationen über Förderprogramme und Umsetzungsmöglichkeiten sind. Die Beratung erfolgt unabhängig, kostenlos und proaktiv. In regelmäßigen Abständen findet auch der MVeffizient-Online-Stammtisch statt, in welchem verschiedenste Themen aus der Energie- und Förderberatung thematisiert werden.

» Für weitere Informationen schauen Sie sich gerne die Aufzeichnung des MVeffizient-Online-Stammtisches vom 20.02.2024 zum Thema „Fördermöglichkeiten“ an.

 

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E-Lastenräder und Mikro-Depots

Worum geht’s?

Die Förderung des Bundesumweltministeriums für E-Lastenräder (Lastenpedelecs) und Mikro-Depots soll Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Logistik unterstützen. Der innerstädtische Verkehr soll dadurch entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden. Lastenräder und Mikro-Depots können in der Logistik sowie im Alltagsverkehr dazu einen Beitrag leisten. Um den Lieferverkehr „auf der letzten Meile“ (vom letzten Umschlagsort zum Endkunden) umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten, können Cargo-Bikes eingesetzt werden. Die Räder verursachen keine Schadstoffemissionen und kaum Störungen des Verkehrs. Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung auf der letzten Meile emissionsfrei erfolgt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.

Ansprechpartner:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 0228 99 305-3225

Wer wird gefördert:

  • große Logistik-Unternehmen, z. B. Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste
  • private Unternehmen (z. B. aus Handwerk und Pflege)
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen
  • Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes
  • rechtsfähige Vereine und Verbände

 

Was wird gefördert:

Mikro-Depot-Richtlinie

  • vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.
  • Kooperative Nutzung ausdrücklich erwünscht

 

E-Lastenrad-Richtlinie

  • Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich
  • Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm der Lastenfahrräder bzw. –anhänger
  • Plausibler Nachweis der gewerblichen Nutzung

 

Wie wird gefördert:

Mikro-Depot-Richtlinie

Förderhöhe: bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben

E-Lastenrad-Richtlinie

Förderhöhe: 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb

Antragstellung:

Mikro-Depot-Richtlinie

Zweistufiges, elektronisches Antragsverfahren

  1. in den Jahren 2021-2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai: Einreichung aussagekräftiger Projektskizzen einzureichen
  2. förmliche Antragstellung der (dazu aufgeforderten) förderfähigen Vorhaben

E-Lastenrad-Richtlinie

Einreichung der Förderanträge zur Richtlinie vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Mehr Informationen: finden Sie hier.

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ZENAPA – Mehr Mobilität ohne Verbrennungsmotor wagen

Worum geht’s?

Im Rahmen der ZENAPA-Kampagne „Jetzt erst recht! Neue Ansätze für einen zukunftsfähigen Tourismus“, einer Kooperation zwischen der Akademie für Nachhaltige Entwicklung (ANE) und den beiden Großschutzgebieten, UNESCO Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und Naturpark Barnim, informieren Fachleute aus verschiedenen Bereichen praxisnah und anschaulich über neue Lösungsansätze und Ideen für einen nachhaltigen und zukunftsgewandten Tourismus.

Themen:

Im zweiten Online-Seminar dieser Reihe wurde die Ladeinfrastruktur von E-PKW- und Fahrrädern thematisiert. Hintergrund ist, dass die Anzahl an zugelassenen E-PKW und angeschafften E-Fahrrädern (Pedelecs) nimmt in Deutschland kontinuierlich zu. Damit steigt auch die Anzahl derer, die diese neuen Fortbewegungsmittel nutzen, womit auch die Nachfrage nach Ladeangeboten vor Ort zunehmen wird. Gastronomen und Hoteliers haben jetzt die Chance sich einen neunen Kundenkreis zu erschießen, indem sie diese Nachfrage bedienen.

Neben der Breitstellung von Lademöglichkeiten für PKW und Pedelecs, können weitere Mobilitätsangebote den Besuch vor Ort attraktiver machen.

Mit der Einführung leistungsstarker E-Motoren und Akkus haben sich die Einsatzmöglichkeiten des Fahrrads enorm erweitert. Fahrräder sind heute in der Lage Aufgaben zu übernehmen, die bis vor Kurzem ausschließlich dem PKW zugedacht waren.  Diese Entwicklung bietet auch dem Gastgewerbe neue Angebots- und Nutzungsmöglichkeiten, mit denen sich die Unternehmen ihren Kunden nachhaltig und klimabewusst präsentieren können.

»Hier gelangen Sie zum aufgezeichneten Online-Seminar.

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ZENAPA – Effizientes Energiemanagement für Tourismusbetriebe

Worum geht’s?

Im Rahmen der ZENAPA-Kampagne „Jetzt erst recht! Neue Ansätze für einen zukunftsfähigen Tourismus“, einer Kooperation zwischen der Akademie für Nachhaltige Entwicklung (ANE) und den beiden Großschutzgebieten, UNESCO Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und Naturpark Barnim, informieren Fachleute aus verschiedenen Bereichen praxisnah und anschaulich über neue Lösungsansätze und Ideen für einen nachhaltigen und zukunftsgewandten Tourismus.

Themen:

Das erste Online-Seminar dieser Reihe behandelte das Thema Energieeffizienz. Die Strom- und Wärmeversorgung stellt einen relevanten Kostenfaktor für Unternehmen des Hotel- und Gastgewerbes dar. Die Erhöhung der Energieeffizienz und ein optimiertes Energiemanagement sind daher ein wichtiges Instrument für Tourismusbetriebe, um Energiekosten nachhaltig zu senken. Der Schwerpunkt des Seminars lag auf der Identifikation von Energieeinsparpotentialen, den Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Präsentation von Förderprogrammen und Beratungsangeboten.

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ZENAPA – Grüne Beschaffung und regionale Produkte

Worum geht’s?

Im Rahmen der ZENAPA-Kampagne „Jetzt erst recht! Neue Ansätze für einen zukunftsfähigen Tourismus“, einer Kooperation zwischen der Akademie für Nachhaltige Entwicklung (ANE) und den beiden Großschutzgebieten, UNESCO Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und Naturpark Barnim, informieren Fachleute aus verschiedenen Bereichen praxisnah und anschaulich über neue Lösungsansätze und Ideen für einen nachhaltigen und zukunftsgewandten Tourismus.

Themen:

Das dritte Online-Seminar dieser Reihe thematisiert die Aspekte der grünen Beschaffung und regionaler Produkte. Durch die Berücksichtigung von Faktoren wie Lebenszykluskosten, Recyclingfähigkeit, Regionalität und Saisonalität können Tourismusbetriebe ihre Beschaffungspraxis nachhaltiger gestalten und neue Vermarktungspotentiale erschließen. Das Seminar gibt in erster Linie praktische Empfehlungen zur nachhaltigen Beschaffung von Unternehmen des Hotel- und Gastgewerbes. Weiterhin werden im zweiten Teil anhand zweier Praxisbeispiele Inspiration und Anregungen für die konkrete Umsetzung gegeben.

Hier gelangen Sie zum aufgezeichneten Online-Seminar.

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Praxisleitfaden: Nachhaltigkeit im Deutschlandtourismus

Wie können Tourismusdestinationen den komplexen Nachhaltigkeitsgedanken in die Praxis umsetzen? Eine Orientierungshilfe bietet der Praxisleitfaden „Nachhaltigkeit im Deutschlandtourismus – Anforderungen, Empfehlungen, Umsetzungshilfen“, den der DTV gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesamt für Naturschutz sowie der BTE Tourismus- und Regionalberatung geschaffen hat. Erstmals gibt es damit ein kostenfreies Standardwerk, das erklärt, was Tourismusverantwortliche zur nachhaltigen Ausrichtung ihrer Destinationen tun können – anhand eines praxistauglichen Kriterien-Sets, das nicht an bestimmte Zertifikate oder Labels gekoppelt ist.

»Hier geht’s zum Leitfaden.

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Leitfaden: Nachhaltige Tourismusangebote

Wie werden nachhaltige Angebote in Tourismusdestinationen erfolgreich entwickelt und vermarktet? Der Leitfaden „Nachhaltige Tourismusangebote“ der Hochschule Luzern bietet Unterstützung.

Das Projekt „Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Angebote“ wurde von fünf touristischen Destinationen in Kooperation mit der Hochschule Luzern – Wirtschaft und einem Beraterteam durchgeführt. Dabei war es das Ziel, die touristischen Destinationen vorausschauend auf einen zukunftsträchtigen Markt auszurichten und entsprechend glaubwürdige nachhaltige Tourismusangebote zu entwickeln und zu vermarkten.

Der Leitfaden beschreibt die Anforderungen an ein nachhaltiges Tourismusangebot sowie das Nachfragepotenzial. Im Hauptteil werden die wichtigsten Schritte bei der Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Angebote präsentiert. Abschließend veranschaulichen Praxisbeispiele, wie eine konkrete Umsetzung aussehen kann. Zudem wird der Leitfaden durch Hilfsmittel wie Fact Sheets, Checklisten und Vorlagen ergänzt, die dabei helfen, einzelne Schritte umzusetzen.

»Hier geht’s zum Leitfaden.

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Handlungsleitfaden: Besucherlenkung in touristischen Destinationen

Der Deutsche Tourismusverband hat in einer eigens dafür gebildeten Arbeitsgruppe unter dem Motto aus der „Praxis für die Praxis“ einen Handlungsleitfaden zur Besucherlenkung in touristischen Destinationen erstellt. Der Leitfaden richtet sich als Einstieg ins Thema Besucherlenkung vor allem an Mitarbeiter aus Touristinformationen (TI) und Destinationsmanagementorganisation (DMO) sowie an Leistungsträger.
Ziel und Zweck ist es, die Handlungsfähigkeit der regionalen und lokalen Akteure zu verbessern und eine Starthilfe für die Umsetzung darzustellen.

Themenfelder wie die Entwicklung eines Besucherlenkungskonzepts, der Netzwerkaufbau, die Kommunikation zu den Zielgruppen und weitere werden beleuchtet.

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dwif – Gästelenkung in touristischen Destinationen

Die Online-Reihe „Gästelenkung in touristischen Destinationen“ des dwif fokussiert aktives Besuchermanagement und Gästelenkung. Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Hygiene-, Abstands- und Sicherheitsauflagen wird die Lenkung von Gästeströmen zunehmend zu einem maßgebenden Faktor eines Reiseziels. Sinn der Online-Reihe ist es, über Möglichkeiten und Lösungen der Besucherlenkung in einer Destination aus der Sicht ebendieser aufzuklären.

Themen:

  • Datenbasis für eine erfolgreiche Gästelenkung

»Hier geht’s zum Video.

  • Gästelenkung – Bilanz und Erfahrungen aus dem „Corona-Sommer“ 2020

»Hier geht’s zum Video.

  • Gästelenkung – Blick in die Zukunft

»Hier geht’s zum Video.

 

Ansprechpartner:

Dr. Andrea Möller

Büro München
Tel. +49(0)89  237 028 9-13
E-Mail: a.moeller@dwif.de

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Leitfaden: Faszination Natur erlebbar machen

Der Leitfaden „Faszination Natur erlebbar machen – Wegweiser für die Konzeption und Umsetzung von Naturerlebnisangeboten in den Nationalen Naturlandschaften“ wurde entwickelt vom Verband Deutscher Naturparke e.V. und EUROPARC Deutschland e.V. im Rahmen des Projektes „Naturschutz-und umweltbildungsorientierte Naturerlebnisangebote in den Nationalen Naturlandschaften“, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Der Leitfaden soll dazu beitragen, die Potenziale der Nationalen Naturlandschaften, die essenziell für den Tourismus im ländlichen Raum sind, noch besser in diesem Feld nutzen zu können.

Um ein vollständiges Bild über die Nationalen Naturlandschaften zu zeichnen, werden zu Beginn die Bedeutung und Chancen ebendieser aufgezeigt. Darauffolgend beginnt eine konkrete Anleitung für die Praxis, die unterstützt wird durch Fallbeispiele, praktische Tipps und Checklisten sowie konkrete Hilfestellungen für unterschiedliche Adressaten. Weitere Themen im Fokus sind das Naturerlebnisangebot in den Nationalen Naturlandschaften, die Erweiterung ebendieses zum „Gesamterlebnis Natur“ durch touristische Leistungen sowie die Marktplazierung eines buchbaren Produktes.

»Hier geht’s zum Leitfaden.

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Nachhaltigen Tourismus in Deutschland gestalten: Nutzungsdruck in Zielgebieten und erfolgreiche Besucherlenkung

Die NaturFreunde-/Ö.T.E-Fachkonferenz im Januar 2021 beschäftigte sich mit dem Themenkomplex (digitale) Besucherlenkung, wobei bestehende Probleme beleuchtet und Lösungsoptionen für unterschiedliche Regionen aufgezeigt wurden.

Themenblock 1: Nutzungsdruck und Besucherlenkung im ländlichen Raum und in Ballungsräumen – verstärkt durch Corona

Besucheransturm im Nationalpark Eifel: Corona als Problemverstärker
Referent: Michael Lammertz, Leiter Fachgebiet Kommunikation und Naturerleben, Nationalparkverwaltung Eifel

Auf der Jagd nach dem perfekten Bild: Herausforderung Instagram
Referent: Klaus Melde, Ranger, Nationalpark Berchtesgaden

Raus aus der Stadt – rein in die Natur: Ballungsräume unter Druck, „Bericht aus der Praxis“ zur aktuellen Situation in Mittelhessen
Referent: Jens Ihle, Geschäftsführer, Regionalmanagement Mittelhessen GmbH

Inlandstourismus und Naherholung während der Corona-Pandemie: Eine Bestandsaufnahme
Aktuelle Zahlen und Daten zu Tages- und Übernachtungstourismus in Deutschland zwischen März und Dezember 2020: Präsentation der Erkenntnisse des dwif-Corona-Kompass
Referent: Norbert Kunz, Geschäftsführer, Deutscher Tourismusverband e.V.

Themenblock 2: Erfolgreiche Besucherlenkung mit einer validen Datenbasis: Methoden und Werkzeuge für Destinationen zum Besuchermonitoring.

Wie können Daten gesammelt, verarbeitet und dargestellt werden?
Referent: Tilman Sobek, Mountainbike Tourismusforum Deutschland e.V.

Der „Strandticker“ als erfolgreiches Beispiel für Messung von Auslastung und zur Besucherlenkung in einer Destination am Meer
Referent: André Rosinski, Vorstand, Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR

Die „BayernCloud“: Besucherlenkung mit Echtzeitdaten
Referent: Stephan Schuster, Digitales Marketing – Systeme und Kampagnen, Allgäu GmbH – Gesellschaft für Standort und Tourismus

Themenblock 3: Lösungsansätze und –beispiele zum Umgang mit der Problemstellung

Weg von den Hotspots, hin zu Angeboten in der Fläche: Breit aufgestellt auch besser durch die Krise
Referentin: Ute Dicks, Geschäftsführerin, Deutscher Wanderverband

Digitale Besucherlenkung: Status Quo und Anforderungen für die Zukunft
Referent: Prof. Dr. Dirk Schmücker, FH Westküste, DITF – Deutsches Institut für Tourismusforschung

Digitize the Planet: Digitalisierung der Regeln für die Nutzung der Natur
Referentin: Dr. Neele Larondelle, Leiterin Schutzgebietsmanagement & Naturschutz | stellvertretende Geschäftsführerin, Nationale Naturlandschaften

 

»Mehr Informationen zur Fachkonferenz finden Sie hier.

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Klimainformationssystem und Handlungsleitfaden zur Anpassung an den Klimawandel

Der Klimawandel wirkt sich regional sehr unterschiedlich aus und stellt die Tourismuswirtschaft vor Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnen sich Optionen für neue Angebote. Touristische Destinationen haben Möglichkeiten, sich an diese Veränderung anzupassen.

Das Klimainformationssystem des Umweltbundesamtes (UBA) ermöglicht anhand von interaktiven Karten, Datentabellen und Zeitreihen die Bereitstellung von Informationen über die vergangene und mögliche zukünftige Klimaentwicklung in den deutschen Tourismusregionen.

Ebenso ist der Handlungsleitfaden: Anpassung an den Klimawandel: Die Zukunft im Tourismus gestalten ein nützliches Hilfsmittel für Destinationsmanager. In sieben Modulen von der Vorbereitung bis zu der Evaluierung des Fortschritts wird der Anpassungsprozess an den Klimawandel dargestellt und durch Checklisten, Praxisbeispiele und Informationen zu Förderungsmöglichkeiten ergänzt.

»Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

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Fernstudium: Nachhaltiger Tourismus (IST-Studieninstitut)

Das IST-Studieninstitut bietet die 6-monatige Weiterbildung „Nachhaltiger Tourismus (IST)“ in Form eines staatlich zugelassenen Fernstudiums mit 6 Studienheften, einem Webinar sowie Online-Vorlesungen an. Innerhalb der Weiterbildung sind vor allem Aspekte wie Qualität, Umweltschutz und Klima sowie Kultur und Religion Hauptschwerpunkte. Studierende lernen, wie sie ökologischen Tourismus professionell vermarkten und den Aspekt der Nachhaltigkeit in die Produktpalette integrieren können.

Institution: IST-Studieninstitut

Beginn: monatlich

Dauer: 6 Monate

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Schulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • (Fach-)Hochschulreife und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung

Abschluss / Anerkennung: IST-Zertifikat Nachhaltiger Tourismus (IST)

Das Fernstudium Nachhaltiger Tourismus ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht geprüft und zugelassen (Zulassungs-Nr. 7285814)

Kosten:

Die Studiengebühren betragen:

Inkl. gedruckter Studienhefte:

  • 6 monatliche Raten à 168,00 €
  • gesamt: 1.008,00 €

Digitale Studienhefte:

  • 6 monatliche Raten à 155,00 €
  • gesamt: 930,00 €

Mehr Informationen: finden Sie hier

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Bachelor-Studiengang: Nachhaltiger Tourismus (Hochschule Rhein-Waal)

Mit dem Fokus auf eine nachhaltige Entwicklung, vermittelt der Bachelorstudiengang „Nachhaltiger Tourismus“ Inhalte aus den Disziplinen Wirtschaft, Recht, Geographie, Soziologie und Ökologie. Als zukünftige Tourismusfachleute lernen Studierende, den Tourismus umwelt- und sozialverträglicher zu gestalten, um so einen Ausgleich zwischen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernissen zu schaffen.

Institution: Hochschule Rhein-Waal

Beginn: Wintersemester

Dauer: 7 Fachsemester (auch berufsbegleitend möglich)

Voraussetzungen: 

  • Zulassungsbeschränkt
  • Vorpraktikum (mindestens 8 Wochen bis zur Rückmeldung zum 4. Fachsemester)

Abschluss / Anerkennung: Bachelor of Arts (B.A.)

Kosten: Semesterbeitrag

Mehr Informationen: finden Sie hier

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Master-Studiengang: Nachhaltiges Management (CBS Köln)

In dem deutschsprachigen Master-Studium „Nachhaltiges Management“ wird ein wissenschaftliches und anwendungsorientiertes Verständnis von Nachhaltigkeit mit einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung und Aspekten der Digitalisierung gepaart. Studierende erhalten eine Einführung in nachhaltige Unternehmensführung, in Social Entrepreneurship und Innovationsmanagement sowie in nachhaltige Geschäftsmodelle im digitalen Kontext.

Institution: CBS International Business School (Köln)

Beginn: Wintersemester

Dauer: 4 Fachsemester

Voraussetzungen: Ein erster akademischer Abschluss aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich

Abschluss / Anerkennung: Master of Arts (M.A.)

Kosten: 5.490 € Semestergebühr

Mehr Informationen: finden Sie hier

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Master-Studiengang: Tourism and Sustainable Management (CBS Köln)

Ziel des Masterstudiengangs „Tourism and Sustainable Management“ ist es, qualifizierte Experten im Tourismusmanagement auszubilden, die einen langfristig nachhaltigen, sozial gerechten und wirtschaftlich erfolgreichen Tourismus anstreben. Das interdisziplinäre Master-Programm kombiniert anspruchsvolle BWL-Grundlagen mit weiterführenden Tourismus- und Nachhaltigkeitsmanagement-Inhalten, und vermittelt auf diese Weise Schlüsselqualifikationen, die die Absolventen in der Tourismuswirtschaft weltweit profilieren.

Institution: CBS International Business School (Köln)

Beginn: Wintersemester

Dauer: 4 Fachsemester

Voraussetzungen:

  • Ein erster akademischer Abschluss aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich
  • Fortgeschrittene Englischkenntnisse
  • Tourismusspezifische Vorkenntnisse von Vorteil, jedoch nicht zwingend notwendig

 

Abschluss / Anerkennung: Master of Arts (M.A.)

Kosten: min. 5.310 € Semestergebühr

Mehr Informationen: finden Sie hier

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Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (UBA) ist Deutschlands zentrale Umweltbehörde und forscht, berät und informiert zu zahlreichen Fragen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit. Zudem werden Themen spezifisch für unterschiedliche Gruppen aufbereitet, wodurch jeder, von Kindern über Verbraucher bis hin zu Wissenschaftlern, auf der Webseite des UBA umfangreiche Informationen zu vielen Umweltbereichen findet.

Die Newsletter des UBA sind je nach Wahl täglich oder monatlich erhältlich und ermöglichen den Lesern eine personalisierte Informationsbereitstellung über alle relevanten Gesundheits- und Umweltthemen.

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Fördermöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einige nachhaltige Förderprogramme aufgesetzt und diese Förderwegweiser unterstützen bei der Auswahl der passenden Maßnahmen:

 

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

  • zentraler Förderdienstleister des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Investitionen und Modernisierungen im Bereich der Wirtschaft und Infrastruktur
  • im Fokus stehen die Wirtschaft, der Wohnungs- und Städtebau, Umwelt und Energie sowie die Landwirtschaft

 

Förderfibel

  • Überblick über die aktuellen Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern
  • ausführliche Informationen zu Förderhöhe, Kriterien, Antragstellung usw.

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 

  • Mittel zur nachhaltigen Stärkung unseres Bundeslandes
  • z.B. Weiterentwicklung und Bewahrung der Naturlandschaft, des Artenreichtums, der Landwirtschaft und ländlicher Traditionen Mecklenburg-Vorpommerns
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Förderwegweiser auf Bundesebende

Wer sein touristisches Unternehmen stärken will, kann auf eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten des Bundes zurückgreifen.

Der Förderwegweiser des Kompetenzzentrums Tourismus auf Bundesebene ist die Anlaufstelle für touristische Unternehmen, Destinationen, Verbände sowie Start-Ups und Existenzgründer im Tourismus. Die Datenbank mit mehr als 500 Förderoptionen bietet Informationen über relevante Förderangebote je nach Zuwendungsempfänger, Förderbereich und Bundesland.

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Fördermittel der Europäischen Union

Sie sind unternehmerisch im Bereich Tourismus tätig? Sie interessieren sich für die Förderung von Tourismus in ländlichen Regionen? Sie sind aktiv im Ökotourismus und setzen sich für nachhaltigen Tourismus ein?

Die aktuellen EU-Förderinstrumente bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Unterstützung von spezifisch ausgerichteten Unternehmen:

EU-Programm LIFE

  • Bereich Umwelt und erneuerbare Energie
  • Förderung für die Erarbeitung von Lösungen für eine ressourceneffiziente, CO2 emmissionsarme und klimaresistente Wirtschaft
  • unterstützt Projekte zum Schutz der Biodiversität sowie der Ökosysteme
  • Einbindung von Klima- und Umweltaktivitäten in einem breiten gesellschaftlichen Kontex

 

EU-Programm INTERREG

  • Europäische Territorriale Zusammenarbeit (ETZ) ist Teil der EU Struktur- und Investitionspolitik
  • Unterstützung von grenzüberschreitenden Kooperationen zwischen Regionen und Städten, die eine wichtige Bedeutung für die gemeinsame Entwicklung haben (z.B. Infrastruktur, Arbeitsmarkt, Umweltschutz)
  • Umsetzung in 3 Schwerpunkten (Ausrichtungen)

 

EU-Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI)

  • Finanzierungsinstrument für die Schaffung hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung, den Aufbau eines fairen und angemessenen Sozialschutzes, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa

 

Die EU-Fördermittel Informations-Plattform bietet zudem eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme.

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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Worum geht’s?

Unternehmen und anderen wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien über eine Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tätigen. Unterstützt werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Ansprechpartner:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de

Jördis Mannheim

Telefon: 0385 6363-1434

E-Mail: joerdis.mannheim@lfi-mv.de

 

Christoph Papenfuß

Telefon: 0385 6363-1231

E-Mail: christoph.papenfuss@lfi-mv.de

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen
  • Vereine, Verbände, Stiftungen; gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, die im Rahmen des jeweils geltenden Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind

Was wird gefördert:

Investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu zählen insbesondere:

  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz,die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
  • Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität
  • Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
  • Planungsleistungen investiver Maßnahmen

Wie wird gefördert:

  • als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
  • Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 30 %, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden

Antragstellung:

  • Einreichung schriftlicher, formgebundener Anträge vor Vorhabensbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge im Landesförderinstitut einzureichen.
  • Das Antragsformular finden Sie hier

Voraussetzung:

  • Projektdurchführung in M-V
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mindestens 20 000 Euro
  • Projektstandort befindet sich im Eigentum des Antragstellers bzw. dieser kann eine Nutzungsberechtigung für den Standort nachweisen
  • Projekt ist sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplant
  • für die Durchführung des Projektes liegen die erforderlichen Genehmigungen vor
  • Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten ist gesichert
  • mit dem Vorhaben wird nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen.
  • Amortisationszeit des Projektes überschreitet 5 Jahre

Mehr Informationen: finden Sie hier

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Klimaschutzförderrichtlinie (Aktionsplan Klimaschutz)

Worum geht’s?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern (M-V) gewährt Zuwendungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Dadurch soll die Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz verstärkt werden. Dies sind innovative Maßnahmen zu erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung.

Ansprechpartner:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstraße 213

19061 Schwerin

Tel.: 0385 6363-8307
Fax: 0385 6363-1212
Web: http://www.lfi-mv.de
E-Mail: info@lfi-mv.de

Postadresse:
Postfach 160255
19092 Schwerin

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern
Referat 310
Schloßstr. 6 – 8
19053 Schwerin
Tel.: 0385 588-0

Postadresse
19048 Schwerin

Wer wird gefördert:

  • öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten,
  • private und öffentliche Unternehmen, die im Auftrag von Körperschaften öffentlichen Rechts tätig werden,
  • Unternehmen der Wohnungswirtschaft,
  • Vereine und Verbände und gemeinnützige Stiftungen,
  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne der jeweils gültigen Definition der Europäischen Kommission, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten.
    Ausgeschlossen sind freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, die im Rahmen des jeweils geltenden Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind.

 

Was wird gefördert:

Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dies sind innovative Maßnahmen zu erneuerbaren Energien, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energieeinsparung, beispielsweise:

  • Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien, insbesondere
    • Sonnenenergienutzung,
    • Energetische Nutzung von Biomasse, insbesondere wärmegeführte Kraft-Wärme-Kopplung und Heizungsanlagen,
    • Oberflächennahe Geothermie und andere mittels Wärmepumpen nutzbare Energiequellen sowie Tiefengeothermie,
    • Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Speicherung sowie regionale Lösungen zur autarken Energieversorgung;
  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen;
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer Kraftstoffe und Antriebe sowie Wasserstoff-Infrastrukturmaßnahmen;
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen, bei denen eine Unterstützung nach dieser Richtlinie erfolgen kann; zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Zertifizierungen und Informationskampagnen zum Klimaschutz, soweit ein Interesse des Landes vorliegt.

 

Wie wird gefördert:

  • Als Anteilsfinanzierung von höchstens 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (auf volle hundert Euro abgerundet), als nicht rückzahlbarer Zuschuss

 

Antragstellung:

  • Einreichung des schriftlichen Antrags in zweifacher Ausfertigung bis zum 31. Oktober eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

 

Voraussetzung:

  • Projektdurchführung in M-V
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mindestens 20 000 Euro
  • Projektstandort befindet sich im Eigentum des Antragstellers bzw. dieser kann eine Nutzungsberechtigung für den Standort nachweisen
  • Projekt ist sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplant
  • für die Durchführung des Projektes liegen die erforderlichen Genehmigungen vor
  • Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten ist gesichert
  • mit dem Vorhaben wird nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen. Als Zeitpunkt des Vorhabenbeginns gilt grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Bei Investitions- und Baumaßnahmen gelten Vorplanungsstudien, die Planung sowie planungsbezogene Bodenuntersuchungen nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Förderung.

 

Mehr Informationen: finden Sie hier und unter www.klimaschutzaktionen-mv.de

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Sonderprogramm I: Modernisierung für Beherbergungsbetriebe

Worum geht’s?

Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Damit wird ein Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit.

Mehr Informationen: finden Sie hier

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Bau von Radwegen

Worum geht’s?

Gegenstand der Förderung ist der Aus- und Neubau von selbständigen und straßenbegleitenden Radwegen in kommunaler Baulast. Mit der Maßnahme wird eine Verbesserung der Ausstattung der Landes- und Kommunalstraßen mit Radwegen beabsichtigt. Durch die Verbesserung der landesweiten Ausstattung mit Radwegen wird der Anteil des emissionsarmen Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen erhöht und eine Verlagerung bzw. Vermeidung von motorisiertem Verkehr angestrebt. Dies dient somit der Zielstellung einer Reduktion der CO2 -Emissionen im Verkehr.

Ansprechpartner:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de

Doreen Machel
Telefon: 0385 6363-1415
E-Mail: doreen.machel@lfi-mv.de

Maik Börner
Telefon: 0385 6363-1294
E-Mail: maik.boerner@lfi-mv.de

Wer wird gefördert: Landkreise und Gemeinden sowie die Gemeindeverbände

Was wird gefördert:

  • Neu- oder Ausbau eines verkehrlich gebotenen, straßenbegleitenden Radwegs an einer Straße in kommunaler Baulast (straßenbegleitender Radweg)
  • Neu- oder Ausbau eines selbstständigen kommunalen Radwegs, der zur An- oder Verbindung von Orten oder Ortsteilen dient
  • Ausbau von vorhandenen Wegen für den Radverkehr, die in einem angemessenen räumlichen Zusammenhang mit einer Straße in kommunaler Baulast stehen
  • Neubau von Radwegen zur Anbindung der Wege nach Nummer 3
  • Neu- oder Ausbau von kommunalen Radwegen, die Bestandteil eines touristischen Radwegekonzeptes sind
  • Erhaltung von vorhandenen Radwegen, wenn für den betreffenden, in vergleichbarer Ausführungsart wiederherzustellenden Radwegabschnitt keine Zweckbindung aus vorherigen Förderungen besteht und eine Nutzung des Radweges aufgrund des schlechten Zustandes des Radwegoberbaus faktisch nicht möglich ist.

 

Wie wird gefördert?

  • Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • im Einzelfall als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Antragstellung:

  • Voranmeldung der zur Förderung vorgesehenen Maßnahme(n) bis zum 31. Oktober eines Jahres für das Folgejahr
  • im Falle einer positiven Entscheidung: Einreichung des vollständig ausgefüllten rechtsverbindlich unterzeichneten Antrags einschließlich der erforderlichen Anlagen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  • Das Antragsformular finden Sie hier

 

Mehr Informationen: finden Sie hier.

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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Worum geht’s?

Begleitet werden Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorhaben, die auf die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Attraktivität, der Barrierefreiheit, der Klimabilanz und der Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern ausgerichtet sind.

Ansprechpartner:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de

Ulf Haverland
Telefon: 0385 6363-1432
E-Mail: ulf.haverland@lfi-mv.de

Manja Below
Telefon: 0385 6363-8317
E-Mail: manja.below@lfi-mv.de

Wer wird gefördert:

  • Gemeinden
  • Ämter
  • Landkreise und kreisfreie Städte
  • Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde, die Dienstleistungen im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen
  • Betreiber öffentlicher Eisenbahnen, die auf der Grundlage eines mit dem Land oder mit einem Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV abgeschlossenen Vertrages Leistungen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen

 

Was wird gefördert:

  • Neu-, Um- und Ausbau und die Ausrüstung von ÖPNV-Haltepunkten (Bushaltestellen, zentrale Omnibusbahnhöfe, ÖPNV-Verknüpfungspunkte)
  • Verbesserung der Kombination und Kooperation der verschiedenen Verkehrsträger (Park & Ride- und Park & Bike-Anlagen, die dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, Errichtung von Radstationen)
  • Maßnahmen im SPNVals Neu-, Ausbau-und Ersatzinvestitionen (in den Schienenfahrweg, in Signal-, Fernmelde- und Sicherungsanlagen sowie Betriebsleittechnik, in Betriebsanlagen und deren Ausrüstung)
  • Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Integration neuer Beförderungsformen und Entwicklung alternativer ÖPNV-Konzepte stehen
  • Sonstige investive Maßnahmen (z. B. Busspuren, soweit sie dem ÖPNV dienen, Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme, technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalen)
  • Nichtinvestive Maßnahmen bzw. Projekte
  • weitere detaillierte Angaben sind der Richtlinie zu entnehmen

 

Wie wird gefördert:

  • als Anteilfinanzierung, in Einzelfällen als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Antragstellung: Das Antragsformular finden Sie hier.

Mehr Informationen: finden Sie hier.

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Ländliche Gestaltungsräume (LGR-Fonds)

Worum geht’s?

Ziel der Landesinitiative „Ländliche GestaltungsRäume“ ist es, Vorhaben zu unterstützen, die innovative, modellhafte Lösungsansätze für den strukturschwachen ländlichen Raum darstellen. Das können Ideen aus den Bereichen Mobilität, Nah und Gesundheitsversorgung ebenso sein wie Bildung, Kinderbetreuung, Kommunikation oder Kultur. Neben der finanziellen Förderung solcher Projekte gilt es, die Gemeinden beratend zu begleiten und anhand der Erkenntnisse aus dieser Arbeit bestehende Instrumente zur Unterstützung des ländlichen Raums zu überprüfen und neue zu entwickeln.

Ansprechpartner:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Hermann Brinkmann
Abteilung Energie und Landesentwicklung
Referat 370
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefon: 0385 588 18370
Telefax: 0385 509 18370
E-Mail: hermann.brinkmann@em.mv-regierung.de

Wer wird gefördert:

  • Gemeinden
  • Ämter
  • Vereine
  • Genossenschaften
  • Initiativen
  • Kirchengemeinden
  • Unternehmen
  • Privatpersonen etc.

 

Was wird gefördert:

Innovative, modellhafte Vorhaben aus verschiedenen Handlungsfeldern. Vorrangig sollten die Projekte Lösungen für Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kinderbetreuung, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft in den Ländlichen GestaltungsRäumen anbieten

Wie wird gefördert:

  • als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • der Regel Erstattung von 90% der förderfähigen Ausgaben

 

Antragstellung:

Zweistufig

 

Voraussetzungen:

 

Mehr Informationen: finden Sie hier.

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Kleine touristische Infrastruktureinrichtungen

Worum geht’s?

Zweck der Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete beizutragen.

Ansprechpartner:

Örtlich zuständige Flurneuordnungsbehörde (Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt)

Wer wird gefördert:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereinigungsgesetzes sowie deren Zusammenschlüsse nach den §§ 26a bis 26e des Flurbereinigungsgesetzes,
  • natürliche Personen,
  • Personengesellschaften,
  • juristische Personen des privaten Rechts

 

Was wird gefördert:

Investitionen sowie nichtinvestive Vorhaben mit Bezug zu ländlichem Tourismus in folgenden Bereichen:

  • Sanierung, Um- und Ausbau sowie Innenausbau von Ausstellungs-, Museums- oder anderen Gebäuden, die die Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen und touristischen Informationen betreffen, soweit sie für die öffentliche Nutzung vorgesehen sind,
  • Anlage, Erweiterung und Erneuerung touristischer Wegeführungen einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden begleitenden Infrastruktureinrichtungen, die deren Erreichbarkeit dienen oder deren Nutzung erleichtern oder begünstigen,
  • Entwicklung und Herstellung konventioneller Publikationen für die Bereitstellung von Informationen über Tourismusdienstleistungen.
  • Baumaßnahmen,
  • Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen,
  • die Beschaffung und Installation der zu den begleitenden Infrastruktureinrichtungen zählenden Ausstattungen (bei touristischen Wegeführungen),
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Druckerzeugnissen (bei Publikationen).

 

Wie wird gefördert:

  • als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt
    • bei Gemeinden und Gemeindeverbänden, Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereinigungsgesetzes sowie deren Zusammenschlüssen nach den §§ 26a bis 26e des Flurbereinigungsgesetzes: soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient 90 Prozent, sonst 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    • bei eingetragenen Vereinen: für Publikationen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    • im Übrigen: soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient 50 Prozent, sonst 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Antragstellung:

 

Mehr Informationen: finden Sie hier

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Dorfentwicklung

Worum geht’s?

Zweck der Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete beizutragen.

Ansprechpartner:

Örtlich zuständige Flurneuordnungsbehörde (Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt)

Wer wird gefördert:

öffentliche Träger:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereinigungsgesetzes sowie deren Zusammenschlüsse nach den §§ 26a bis 26e des Flurbereinigungsgesetzes,
  • andere:
  • natürliche Personen,
  • Personengesellschaften,
  • juristische Personen des privaten Rechts,
  • Religionsgemeinschaften, deren Gemeinden und Gliederungen, die im Land Mecklenburg-Vorpommern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt haben.

Was wird gefördert:

Gefördert wird die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung von innerhalb des Ortes belegenen dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen (nur öffentliche Träger),
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien (nur öffentliche Träger),
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden (ohne Innenausbau), die
  • ortstypisch sind und in ihrer ursprünglichen, das Dorf historisch prägenden Bauweise erhalten sind oder wiederhergestellt werden,
  • im Hinblick auf Geschichte oder Tradition des Dorfes wertvoll sind,
  • das Dorf mit positivem Einfluss auf das Ortsbild prägen oder
  • einer anderen als der bisherigen Nutzung zugeführt werden (Umnutzung), wodurch ein bestehender Leerstand beseitigt oder ein künftiger Leerstand vermieden wird,
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Mehrfunktionshäusern,
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen für die lokale Bevölkerung,
  • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen (nur öffentliche Träger).

 

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für

  • Baumaßnahmen,
  • Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen,
  • die Beschaffung und Installation der zu dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen sowie dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern und Freizeit- und Naherholungseinrichtungen gehörenden grundlegenden Ausstattungen,
  • die Schaffung landschaftsgestaltender Anlagen, insbesondere Pflanzungen (bei der Gestaltung von innerhalb des Ortes belegenen dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen),
  • Abbrucharbeiten und die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien (bei Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen),
  • gutachterliche Untersuchungen und Studien sowie die dafür erforderlichen Erhebungen (bei konzeptionellen Vorarbeiten und Erhebungen).

 

Wie wird gefördert:

  • als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt
    • für öffentliche Träger, gemeinnützige eingetragene Vereine und gemeinnützigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung: soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient 75 Prozent, sonst 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    • im Übrigen: soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient 45 Prozent, sonst 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Antragstellung:

 

Mehr Informationen: finden Sie hier

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Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Worum geht’s?

Zweck der Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete beizutragen.

Ansprechpartner:

Örtlich zuständige Flurneuordnungsbehörde (Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt)

Wer wird gefördert:

öffentliche Träger:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Teilnehmergemeinschaften nach § 16 des Flurbereinigungsgesetzes sowie deren Zusammenschlüsse nach den §§ 26a bis 26e des Flurbereinigungsgesetzes,

 

andere:

  • natürliche Personen,
  • Personengesellschaften,
  • juristische Personen des privaten Rechts,
  • Religionsgemeinschaften, deren Gemeinden und Gliederungen, die im Land Mecklenburg-Vorpommern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangt haben.

 

Was wird gefördert:

Gefördert wird die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung in folgenden Bereichen:

  • Schaffung, Erweiterung und Erneuerung von stationären (mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 400 Quadratmetern) und mobilen Nahversorgungseinrichtungen für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, sowie Voruntersuchungen zur Wirtschaftlichkeit solcher Einrichtungen,
  • Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für Arztpraxen und andere Einrichtungen der medizinischen Versorgung, die nicht über die lokalen Bedürfnisse der Bevölkerung in ländlichen Orten hinausgehen,
  • Sanierung, Um- und Ausbau sowie Neubau von Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen

 

Ausgaben für:

  • Baumaßnahmen,
  • Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen,
  • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen (bei Voruntersuchungen zur Wirtschaftlichkeit von Nahversorgungseinrichtungen),
  • den Kauf von Neufahrzeugen einschließlich deren Ausstattung und für den Kauf der Erstausstattung (Mobiliar, Geräte) oder die Modernisierung der Inneneinrichtung (bei mobilen Nahversorgungseinrichtungen; nicht öffentliche Träger)

 

Wie wird gefördert:

  • als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt
    • für öffentliche Träger: soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient 75 Prozent, sonst 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    • im Übrigen: bei Voruntersuchungen 100 Prozent; bei anderen Maßnahmen soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient 100 Prozent, sonst 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Antragstellung:

 

Mehr Informationen: finden Sie hier

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Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Worum geht’s?

Ziel und Zweck ist die Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes, der städtischen Umweltqualität sowie der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.

Ansprechpartner:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de

Ronald Bahr
Telefon: 0385 6363-1385
E-Mail: ronald.bahr@lfi-mv.de

Doreen Machel
Telefon: 0385 6363-1415
E-Mail: doreen.machel@lfi-mv.de

Wer wird gefördert:

  • Die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren benannten Gemeinden
  • weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts.
  • Die Gemeinde kann die Zuwendung an Dritte weiterleiten

 

Was wird gefördert:

  • Städtebauliche Projekte zur Verbesserung der dauerhaften Nutzung des kulturellen Erbes, soweit es sich um kleine Infrastruktur-Projekte handelt, bei denen die Gesamtkosten die Schwelle von fünf Millionen Euro (im Falle von UNESCO-Weltkulturerbe zehn Millionen Euro) nicht überschreiten
  • Städtebauliche Projekte zur Erschließung und Entwicklung stadtnaher und innerstädtischer Brachflächen, Wohnumfeldgestaltung und Grünvernetzung
  • Umweltrelevante Verkehrsinfrastrukturprojekte, mit Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die signifikant zur Reduzierung der Emissionen von Luftschadstoffen und/oder Lärm und zum Schutz der menschlichen Gesundheit durch Verringerung der Unfallgefahren beitragen
  • Projekte zur Verbesserung städtischer Infrastrukturen (einschließlich der Verbesserung ihrer Barrierefreiheit), mit Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die für spezifische Bevölkerungsgruppen eine leichtere Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft ermöglichen

 

Wie wird gefördert:

  • Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Zuwendung beträgt in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Antragstellung:

  • Antragstellung beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
  • Bewerbung im Auswahlverfahren mit einem oder mehreren Projekten in priorisierter Reihenfolge

 

Voraussetzung:

  • Projekte müssen Bestandteil des jeweiligen Integrierten Stadt-Entwicklungs-Konzeptes (ISEK)

 

Mehr Informationen: finden Sie hier

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