E-Lastenräder und Mikro-Depots

Worum geht’s?

Die Förderung des Bundesumweltministeriums für E-Lastenräder (Lastenpedelecs) und Mikro-Depots soll Unternehmen beim Umstieg auf klimafreundliche und zukunftsfähige Logistik unterstützen. Der innerstädtische Verkehr soll dadurch entlastet, die Luftqualität verbessert und CO2-Emissionen gemindert werden. Lastenräder und Mikro-Depots können in der Logistik sowie im Alltagsverkehr dazu einen Beitrag leisten. Um den Lieferverkehr „auf der letzten Meile“ (vom letzten Umschlagsort zum Endkunden) umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten, können Cargo-Bikes eingesetzt werden. Die Räder verursachen keine Schadstoffemissionen und kaum Störungen des Verkehrs. Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder, mit denen die Zustellung auf der letzten Meile emissionsfrei erfolgt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.

Ansprechpartner:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0
Telefax: 0228 99 305-3225

Wer wird gefördert:

  • große Logistik-Unternehmen, z. B. Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste
  • private Unternehmen (z. B. aus Handwerk und Pflege)
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen
  • Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes
  • rechtsfähige Vereine und Verbände

 

Was wird gefördert:

Mikro-Depot-Richtlinie

  • vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.
  • Kooperative Nutzung ausdrücklich erwünscht

 

E-Lastenrad-Richtlinie

  • Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich
  • Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm der Lastenfahrräder bzw. –anhänger
  • Plausibler Nachweis der gewerblichen Nutzung

 

Wie wird gefördert:

Mikro-Depot-Richtlinie

Förderhöhe: bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben

E-Lastenrad-Richtlinie

Förderhöhe: 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb

Antragstellung:

Mikro-Depot-Richtlinie

Zweistufiges, elektronisches Antragsverfahren

  1. in den Jahren 2021-2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai: Einreichung aussagekräftiger Projektskizzen einzureichen
  2. förmliche Antragstellung der (dazu aufgeforderten) förderfähigen Vorhaben

E-Lastenrad-Richtlinie

Einreichung der Förderanträge zur Richtlinie vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Mehr Informationen: finden Sie hier.


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