Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Worum geht’s?

Unternehmen und anderen wirtschaftlich tätigen Organisationen soll mit dieser Förderrichtlinie die Möglichkeit gegeben werden, Investitionen in klimaschutzrelevante Technologien über eine Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben zu tätigen. Unterstützt werden innovative Klimaschutzbeiträge zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien.

Ansprechpartner:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de

Jördis Mannheim

Telefon: 0385 6363-1434

E-Mail: joerdis.mannheim@lfi-mv.de

 

Christoph Papenfuß

Telefon: 0385 6363-1231

E-Mail: christoph.papenfuss@lfi-mv.de

Wer wird gefördert:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen
  • Vereine, Verbände, Stiftungen; gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, die im Rahmen des jeweils geltenden Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind

Was wird gefördert:

Investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu zählen insbesondere:

  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz,die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
  • Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
  • Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität
  • Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
  • Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
  • Planungsleistungen investiver Maßnahmen

Wie wird gefördert:

  • als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss)
  • Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 30 %, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden

Antragstellung:

  • Einreichung schriftlicher, formgebundener Anträge vor Vorhabensbeginn, d. h. vor Abschluss jeglicher Lieferungs- und Leistungsverträge im Landesförderinstitut einzureichen.
  • Das Antragsformular finden Sie hier

Voraussetzung:

  • Projektdurchführung in M-V
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen mindestens 20 000 Euro
  • Projektstandort befindet sich im Eigentum des Antragstellers bzw. dieser kann eine Nutzungsberechtigung für den Standort nachweisen
  • Projekt ist sachlich, technologisch und bautechnisch unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geplant
  • für die Durchführung des Projektes liegen die erforderlichen Genehmigungen vor
  • Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten ist gesichert
  • mit dem Vorhaben wird nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen.
  • Amortisationszeit des Projektes überschreitet 5 Jahre

Mehr Informationen: finden Sie hier


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