Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Worum geht’s?

Ziel und Zweck ist die Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes, der städtischen Umweltqualität sowie der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.

Ansprechpartner:

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385 6363 0
Telefax: 0385 6363 1212
E-Mail: info@lfi-mv.de

Ronald Bahr
Telefon: 0385 6363-1385
E-Mail: ronald.bahr@lfi-mv.de

Doreen Machel
Telefon: 0385 6363-1415
E-Mail: doreen.machel@lfi-mv.de

Wer wird gefördert:

  • Die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren benannten Gemeinden
  • weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts.
  • Die Gemeinde kann die Zuwendung an Dritte weiterleiten

 

Was wird gefördert:

  • Städtebauliche Projekte zur Verbesserung der dauerhaften Nutzung des kulturellen Erbes, soweit es sich um kleine Infrastruktur-Projekte handelt, bei denen die Gesamtkosten die Schwelle von fünf Millionen Euro (im Falle von UNESCO-Weltkulturerbe zehn Millionen Euro) nicht überschreiten
  • Städtebauliche Projekte zur Erschließung und Entwicklung stadtnaher und innerstädtischer Brachflächen, Wohnumfeldgestaltung und Grünvernetzung
  • Umweltrelevante Verkehrsinfrastrukturprojekte, mit Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die signifikant zur Reduzierung der Emissionen von Luftschadstoffen und/oder Lärm und zum Schutz der menschlichen Gesundheit durch Verringerung der Unfallgefahren beitragen
  • Projekte zur Verbesserung städtischer Infrastrukturen (einschließlich der Verbesserung ihrer Barrierefreiheit), mit Ausnahme der Maßnahmen des ÖPNV, die für spezifische Bevölkerungsgruppen eine leichtere Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft ermöglichen

 

Wie wird gefördert:

  • Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Zuwendung beträgt in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Antragstellung:

  • Antragstellung beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
  • Bewerbung im Auswahlverfahren mit einem oder mehreren Projekten in priorisierter Reihenfolge

 

Voraussetzung:

  • Projekte müssen Bestandteil des jeweiligen Integrierten Stadt-Entwicklungs-Konzeptes (ISEK)

 

Mehr Informationen: finden Sie hier


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