Ländliche Entwicklung

Hier erfahren Sie mehr über Fördermöglichkeiten zur ländlichen Entwicklung.

Fördermöglichkeiten für Gastronomie im ländlichen Raum

Neben der unglaublichen Naturausstattung unseres Landes haben an der Beliebtheit Mecklenburg-Vorpommerns auch die zahlreichen touristischen und gastronomischen Angebote einen entscheidenden Anteil. Künftig soll noch deutlich offensiver über die Unterstützungsmöglichkeiten für kleine Gastronomiebetriebe aufgeklärt werden, die besonders gut in die Strategie „Regional, Bio und so schmeckt MV“ passen. Sie ist ein Stück Landeskultur und kann zudem auch einen Beitrag für den Klima- und Naturschutz leisten.

Die Fraktion von SPD und DIE LINKE hat sich in der aktuellen Förderperiode dafür stark gemacht, dass über den ELER – dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – auch die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum unterstützt werden können.

Daher sind alle Gastronomiebetreiber im ländlichen Raum dazu eingeladen, sich um eine Förderung zu bewerben, wenn sie in Ober- und Mittelzentren liegen, weniger als zehn Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanz von höchsten zwei Millionen Euro haben. Aber auch andere Kleinstunternehmer, wei Bäcker, Friseure, Kfz-Werkstätten, Tischlereien oder andere Kleinstunternehmen des Handwerks, der Dienstleistungs- und Tourismusbranche, des verarbeitenden Gewerbes und des Einzelhandels mit Waren des täglichen Bedarfs, können sich fördern lassen.

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