Ländliche Gestaltungsräume (LGR-Fonds)
Worum geht’s?
Ziel der Landesinitiative „Ländliche GestaltungsRäume“ ist es, Vorhaben zu unterstützen, die innovative, modellhafte Lösungsansätze für den strukturschwachen ländlichen Raum darstellen. Das können Ideen aus den Bereichen Mobilität, Nah und Gesundheitsversorgung ebenso sein wie Bildung, Kinderbetreuung, Kommunikation oder Kultur. Neben der finanziellen Förderung solcher Projekte gilt es, die Gemeinden beratend zu begleiten und anhand der Erkenntnisse aus dieser Arbeit bestehende Instrumente zur Unterstützung des ländlichen Raums zu überprüfen und neue zu entwickeln.
Ansprechpartner:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Hermann Brinkmann
Abteilung Energie und Landesentwicklung
Referat 370
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Telefon: 0385 588 18370
Telefax: 0385 509 18370
E-Mail: hermann.brinkmann@em.mv-regierung.de
Wer wird gefördert:
- Gemeinden
- Ämter
- Vereine
- Genossenschaften
- Initiativen
- Kirchengemeinden
- Unternehmen
- Privatpersonen etc.
Was wird gefördert:
Innovative, modellhafte Vorhaben aus verschiedenen Handlungsfeldern. Vorrangig sollten die Projekte Lösungen für Mobilität/Erreichbarkeit, Nahversorgung, Gesundheitsversorgung, Bildung, Kinderbetreuung, Kultur sowie Kooperation und Gemeinschaft in den Ländlichen GestaltungsRäumen anbieten
Wie wird gefördert:
- als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- der Regel Erstattung von 90% der förderfähigen Ausgaben
Antragstellung:
Zweistufig
- Vorantragsverfahren: Einreichung einer Projektskizze, Beschreibung des strategischen Ansatzes des Projektes sowie ein Unterstützungsschreiben aller Gemeinden des Nahbereichs im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
- Entscheidung über Förderung vonseiten der Interministerielle Arbeitsgruppe Ländliche GestaltungsRäume (IMAG LGR)
Voraussetzungen:
- Umsetzung des Projektvorhabens im Ländlichen GestaltungsRaum
- Die Ausweisung für Ländliche GestaltungsRäume finden Sie hier