ADFC-Qualitätsradrouten

Der ADFC klassifiziert Radfernwege und vergibt für ihre Qualität Sterne. Bis zu fünf Sterne zeigen Radreisenden die gebotene Qualität an, je mehr Sterne, desto mehr Qualität.

Was habe ich von einer Klassifizierung?

Mit der Klassifizierung als “ADFC Qualitätsradroute” werden Sie Teil des bundesweit anerkannten Qualitätsmanagementsystems mit einheitlichen Qualitätskriterien- und Standards. Die Radrouten werden professionell erfasst und bewertet. Zusätzlich erhalten Sie ein Tool für das eigene radtouristische Qualitätsmanagement an die Hand. Außerdem können Sie das Qualitätssiegel ADFC-Qualitätsradroute für Ihre Kommunikationsaktivitäten nutzen.

Wie kann ich mich klassifizieren lassen?

Einen Überblick über den Zertifizierungsprozess, die zu erfüllenden Kriterien und Kosten erhalten Sie hier.
Nehmen Sie Kontakt mit dem ADFC (vertreten durch IGS – Büro Radschlag) auf. Im ersten Gespräch werden die Zugangskriterien und die Grundvoraussetzungen abgefragt und geprüft. Eine Person wird als Qualitätsbeauftragter geschult und steht für den gesamten Radweg als Ansprechpartner zur Verfügung. Es erfolgt anschließend die Zustandserfassung des Radwegs durch eine Befahrung. Hierbei wird die Route anhand der ADFC-Qualitätskriterien untersucht. Diese kann vom ADFC oder einer vom ADFC geschulten Person, wie zum Beispiel dem Qualitätsbeauftragten, durchgeführt werden. Nach der Befahrung wird Ihr Gesamtergebnis von bis zu fünf Sternen ermittelt und es erfolgt die Auszeichnung als ADFC-Qualitätsradroute. Während der dreijährigen Gültigkeit der Auszeichnung sind jährliche Kontrollbefahrungen durchzuführen.

Kontakt:
IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Niederlassung Büro Radschlag
Heinrich-Grüber-Str. 19, 12621 Berlin
Ansprechpartnerin Mandy Schwalbe-Rosenow
Tel: +49 30 70 71 77 18
Mail: schwalbe-rosenow@igs-ing.de

Wer kann sich klassifizieren lassen?

Damit sich ein Radfernweg dem Klassifizierungsprozess zur ADFC-Qualitätsradroute unterziehen kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Der Radfernweg muss eine Mindestlänge von 100 km aufweisen und sich aufgrund seiner touristischen Bedeutung von lokalen Radrouten abgrenzen. 
  • Der Radweg muss über einen eindeutigen Namen und ein einheitliches Logo verfügen – sowohl in der Wegweisung als auch im Marketing. 
  • Der Radfernweg muss einen Qualitätsbeauftragten haben, der sich für den Zeitraum der Auszeichnung um dessen (mindestens) gleichbleibenden Qualitätsstandard kümmert. 

Die Bewertungkriterien auf einen Blick finden Sie hier.

Was kostet eine Klassifizierung?

Im Rahmen der Klassifizierung zur ADFC-Qualitätsradroute fallen folgende Kosten an:

  • Schulungskosten für den Qualitätsbeauftragten 
  • Kilometerabhängige Erhebungs- bzw. Stichprobenkosten 
  • Logonutzungs- und Kommunikationsgebühren 

Eine detaillierte Aufschlüsselung der kosten finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen

ADFC Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Münzstraße 1
19055 Schwerin
Tel.: 0385 555 977 12
Fax: 0385 592 346 95
E-Mail: kontakt@adfc-mv.de


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