Projekte der Landschaftspflege

Worum geht’s?

Zweck der Förderung sind der Erhalt und die Entwicklung naturnaher und historischer Kulturlandschaften, insbesondere ihrer charakteristischen Landschaftselemente und wertvollen Biotope. Dazu gehören auch denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen sowie Freiflächen. Die Maßnahmen dienen der Entwicklung des ländlichen Raumes, der Stärkung örtlicher Partnerschaften sowie der Verbesserung regionaler Wertschöpfung. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit für die Ziele und Maßnahmen der Landschaftspflege im ländlichen Raum sensibilisiert und die Natur für die Bevölkerung erlebbar gemacht werden.

Ansprechpartner:

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – Anstalt des öffentlichen Rechts

Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin

Wer wird gefördert:

Landschaftspflegeverbände im Sinne des § 3 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes, die sich satzungsgemäß der Landschaftspflege einer bestimmten Region widmen, durch integrierte Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und ihren Sitz und Wirkungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern haben

Was wird gefördert:

  • Projekte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
  • Anlage von Lehrpfaden und sonstigen Besuchereinrichtungen
  • Herstellung von Druckerzeugnissen, Informationstafeln, Internetpräsentationen und sonstigem Informationsmaterial
  • Durchführung von Fachveranstaltungen zur Information der Öffentlichkeit sowie die Präsentation auf Messen und Ausstellungen

 

Wie wird gefördert:

  • Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (De-minimis-Beihilfen)

 

Antragstellung: zum 31. März oder 31. August des laufenden Kalenderjahres

Voraussetzung:

  • Vorlage erforderlicher behördlicher Genehmigungen
  • Zuwendungsbetrag übersteigt bei Herstellung von Druckerzeugnissen und Durchführung von Veranstaltungen 500 Euro, ansonsten 2.000 Euro

 

Mehr Informationen: finden Sie hier


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