Informationsveranstaltung zur kommenden Mehrwegangebotspflicht ab 2023

Wiederverwendbare Kaffeebecher von Recup, Foto: Pixbay

Ab dem 01.01.2023 gilt das neue Verpackungsgesetz. Dies besagt, dass jegliche Gastronomische Betriebe wie Restaurants, Imbisse und Caterer verpflichtet sind, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten. Kleine Betriebe müssen es ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen. Diese Maßnahme dient dazu, das Verpackungsmüllaufkommen zu verringern und so die Umwelt zu schonen.

Im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung am 14.10.2022 von 9:00 bis 10:30 Uhr möchte der Tourismusverband Insel Usedom e. V. Sie über den Inhalt der kommenden Mehrwegangebotspflicht informieren. Dafür wird Ihnen Franziska Beez von der Initiative plastikfreie Stadt den Inhalt der neuen Pflicht, Lösungsansätze sowie einen Überblick über gängige Mehrweg-Systeme vorstellen.

Hier geht´s zur Anmeldung.


Touristiker-Branchentreff