EU-Bio-Logo

Worum geht’s?

In der EU biologisch erzeugte vorverpackte Produkte sind seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Gentechnikfreiheit, artgerechtere Tierhaltung und der Verzicht von organisch-synthetischen Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemitteln werden damit garantiert. Zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo gehört zudem die Angabe der Codenummer der Öko-Kontrollstelle und die Herkunftsangabe der Zutaten.

Träger und Ansprechpartner:

Europäische Kommission

Eine Übersicht über die in Deutschland zugelassene Öko-Kontrollstellen finden Sie hier

Zielgruppe:

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Verarbeiter
  • Gastronomiebetriebe
  • Beherbergungsbetriebe


Art:
Zertifizierung

Prüfung: vor Ort, Stichprobenkontrollen

Kriterien: Die EU-Rechtsvorschriften für ökologischen Anbau finden Sie hier.

Auszeichnung: Zertifikat

Siegel: Prüfsiegel

Kosten: Kosten für die jährliche Öko-Kontrolle (300-700€ pro Betrieb) + Öko-Beratung (falls in Anspruch genommen)

Zahlbasis: jährlich

Gültigkeit: 1 Jahr

Voraussetzung:

Operative Umsetzung in MV: In Mecklenburg-Vorpommern zugelassene Öko-Kontrollstelle:

Fachgesellschaft für ÖKO-Kontrolle mbH (DE-ÖKO-034)
Plauerhäger Weg 16
19395 Plau am See (OT Karow)
Telefon: 03 87 38/ 70 755
Fax: 03 87 38/ 70 756
E-Mail: info@fgs-kontrolle.de
Internet: www.fgs-kontrolle.de

Verbreitung: europaweit

Weitere Infos: finden Sie hier


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