Biotop- und Artenschutz
Worum geht’s?
Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen wildlebender Pflanzen und Tiere sowie Schutz und Überwachung im Bestand bedrohter Tiere und Pflanzen.
Ansprechpartner: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt – Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege
Wer wird gefördert: Natürliche und juristische Personen
Was wird gefördert:
- Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege in Mecklenburg-Vorpommern zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung, Verbesserung und gegebenenfalls Wiederherstellung landschaftstypischer besonders geschützter Biotope sowie ökologisch und landschaftlich bedeutsamer Landschaftselemente
- Maßnahmen des speziellen Artenschutzes z. B. zur Verminderung bedeutender Todesursachen besonders geschützter Arten oder der Sicherung von Neststandorten streng geschützter Vogelarten
Wie wird gefördert:
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen können bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Antragstellung:
- Anträge sind beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Umwelt und Natur bzw. beim Nationalparkamt einzureichen
- Antragsunterlagen:
- Zielstellung des Projekts
- Technische Planungsunterlagen
- Ausgabenberechnungen einschließlich entsprechender Angebote
- Übersicht zur Gesamtfinanzierung