Biotop- und Artenschutz

Worum geht’s?

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen wildlebender Pflanzen und Tiere sowie Schutz und Überwachung im Bestand bedrohter Tiere und Pflanzen.

Ansprechpartner: Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt – Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege

Wer wird gefördert: Natürliche und juristische Personen

Was wird gefördert:

  • Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege in Mecklenburg-Vorpommern zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung, Verbesserung und gegebenenfalls Wiederherstellung landschaftstypischer besonders geschützter Biotope sowie ökologisch und landschaftlich bedeutsamer Landschaftselemente
  • Maßnahmen des speziellen Artenschutzes z. B. zur Verminderung bedeutender Todesursachen besonders geschützter Arten oder der Sicherung von Neststandorten streng geschützter Vogelarten

Wie wird gefördert:

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen können bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Antragstellung:

  • Anträge sind beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Umwelt und Natur bzw. beim Nationalparkamt einzureichen
  • Antragsunterlagen:
    • Zielstellung des Projekts
    • Technische Planungsunterlagen
    • Ausgabenberechnungen einschließlich entsprechender Angebote
    • Übersicht zur Gesamtfinanzierung

Mehr Informationen: fnden Sie hier


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