Personalkostenzuschüsse Dorfläden

Worum geht’s?

Ziel der Förderung ist es, flankierend zu den Investitionsmaßnahmen zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Dorfläden beizutragen.

Ansprechpartner:

Referat 370

Schloßstraße 6-8

19053 Schwerin

 

Michael Nerius

Telefon: 0385 588-18379

E-Mail: neue.dorfmitte@em.mv-regierung.de

 

  • Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung 3 – Landwirtschaft und ländliche Räume
Referat 340

Paulshöher Weg 1

19061 Schwerin

 

Referatsleiter

Thomas Reimann

Telefon: 0385-588 6340

Telefax: 0385-588 6032

E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de

 

Wer wird gefördert:

Inhaber der Dorfläden, die im Rahmen der Landesinitiative „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ geschaffen, erweitert oder erneuert werden

Was wird gefördert:

Zuschüsse zu den Personalkosten für das Verkaufspersonal in Dorfläden

Wie wird gefördert:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zur Vollfinanzierung der Personalkosten des Zuwendungsempfängers, höchstens 20 000 Euro je Dorfladen
  • Höhe der Zuwendung abhängig von bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen
  • Förderzeitraum beträgt höchstens 18 Monate. Anschlussförderung ausgeschlossen
  • Frühester Maßnahmebeginn ist der erste Tag des Monats der Antragstellung

Antragstellung:

Antragstellung unter Verwendung des Antragsvordrucks über das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Mehr Informationen: finden Sie hier


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