Personalkostenzuschüsse Dorfläden
Worum geht’s?
Ziel der Förderung ist es, flankierend zu den Investitionsmaßnahmen zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Dorfläden beizutragen.
Ansprechpartner:
Referat 370
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Michael Nerius
Telefon: 0385 588-18379
E-Mail: neue.dorfmitte@em.mv-regierung.de
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 – Landwirtschaft und ländliche Räume
Referat 340
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Referatsleiter
Thomas Reimann
Telefon: 0385-588 6340
Telefax: 0385-588 6032
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de
Wer wird gefördert:
Inhaber der Dorfläden, die im Rahmen der Landesinitiative „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ geschaffen, erweitert oder erneuert werden
Was wird gefördert:
Zuschüsse zu den Personalkosten für das Verkaufspersonal in Dorfläden
Wie wird gefördert:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zur Vollfinanzierung der Personalkosten des Zuwendungsempfängers, höchstens 20 000 Euro je Dorfladen
- Höhe der Zuwendung abhängig von bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen
- Förderzeitraum beträgt höchstens 18 Monate. Anschlussförderung ausgeschlossen
- Frühester Maßnahmebeginn ist der erste Tag des Monats der Antragstellung
Antragstellung:
Antragstellung unter Verwendung des Antragsvordrucks über das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt