Wettbewerb LandArt – Teilnahmebedingungen

Bewerben konnten sich Netzwerke und Kooperationen, die ihre Angebote auf lokaler oder regionaler Ebene vernetzt haben und einen direkten Bezug zum Landtourismus haben. In jedem Zusammenschluss musste ein Mindestangebot an Beherbergung integriert sein. Die Ausstattung sollte die Mindeststandards der Klassifizierung für Hotels, Ferienwohnungen und Häuser, Pensionen, Gasthöfe, Gästezimmer, Campingplätze nach den Kriterien des DTV, des DEHOGA oder der QMJ-Unterkünfte des TMV erfüllen.

Netzwerkpartner konnten beispielsweise Tourismusorganisationen, Orte, Anbieter und Leistungsträger sein, wie:

  • Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter (ausgenommen waren touristisch bereits stark entwickelte Kur- und Erholungsorte sowie größere Städte ohne ländlichen Charakter (Ausnahme waren z.B. die Ackerbürgerstädte)).
  • Beherberger (gemütlicher Landgasthof,  historisches Gutshaus, originelle Ferienwohnung, Hotels mit regionalen Produktangeboten und …)
  • Landwirtschaftliche Betriebe mit tourismusrelevanten, ländlichen Freizeit-, Erlebnis- und Veranstaltungsangeboten
  • Erlebnispartner (Rad- oder Kanuverleih, Reiterhof, Wanderführer, …)
  • Produktionsbetriebe und Direktvermarkter
  • Vereine/Verbände (Kultur-/Traditionsverein, Theatergruppe, Sportverein, Gesangsverein, …)
  • Gastronomie (Verwendung regionaler Produkte zur Speisenzubereitung)
  • und andere

Das Netzwerk musste nachweislich aufgebaut sein. Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. behielt sich das Recht vor, bei Verdacht auf verfassungsfeindliche oder nichtdemokratische Bestrebungen, Bewerber vom Wettbewerb auszuschließen.


Touristiker-Branchentreff