Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Worum geht’s?

Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien voranzubringen. Dafür soll die Verfügbarkeit von öffentlich  zugänglicher  Ladeinfrastruktur verbessert werden  sowie das  Laden  an  attraktiven  Zielorten  des  Alltags  wie  (Einzel-)Handelseinrichtungen,  Gaststätten und an Freizeiteinrichtungen ermöglicht werden.

Ansprechpartner:

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Referat II.2 / LIS
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Tel.: 04941/602-555
E-Mail: ladeinfrastruktur@bav.bund.de

Ansprechpartner für technische Fragen ist die NOW GmbH, erreichbar per E-Mail unter ladeinfrastruktur@now-gmbh.de.

 

Wer wird gefördert:

  • natürliche Personen
  • Unternehmen, wenn sie unter die KMU-Definition der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU (ABL. EG L 124/36) fallen. Ausgenommen sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Gebietskörperschaften

Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen!

Was wird gefördert:

Gefördert wird öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland.

Mehr Informationen finden Sie im Merkblatt „Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben“

 

Wie wird gefördert:

 

Netzanschluss pro Standort:

Art des Netzanschlusses Förderquote maximale Förderung pro NA
Niederspannung 80 % 10.000,00 €
Mittelspannung 80 % 100.000,00 €
Netzanschluss + Pufferspeicher wie dazugehöriger NA

 

Pro Ladepunkt:

Förderkategorie Förderquote max. Förderbetrag
Normalladepunkte (AC und DC 11 kW bis 22 kW) 80 % 4.000,00 €
Schnellladepunkte (DC bis einschließlich 50 kW) 80 % 16.000,00 €

 

Die o.g. Förderquoten und Maximalbeträge beziehen sich auf eine durgängige öffentliche Zugänglichkeit von 24 Stunden an 7 Tagen der Woche („24/7“). Bei eingeschränkter öffentlicher Zugänglichkeit von mindestens 12 Stunden werktags (montags bis samstags; „12/6“) reduzieren sich Förderquote und maximale Förderung um die Hälfte.

 

Antragstellung:

 

Mehr Informationen: finden Sie hier


Touristiker-Branchentreff