Diversifizierung

Worum geht’s?

Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Einkommensquellen – Diversifizierung

Ansprechpartner:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Herr Rentz    Tel.: 0385 59586-270
Herr Kulessa Tel.: 0385 59586-271

Fax: 0385 59586-570
E-Mail: poststelle@staluwm.mv-regierung.de

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern

Referat 300
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Tel.: 0385 588-0
Fax: 0385 588-6024

Wer wird gefördert:

  • Landwirtschaftliche Unternehmen, deren wesentliche Geschäftstätigkeit darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder hiermit verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen. Die im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte genannte Mindestgröße muss erreicht werden.
  • Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln.Die Kriterien für Kleinst- oder kleine Unternehmen müssen erfüllt sein.

Was wird gefördert:

  • Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen landwirtschaftlicher Betriebe aus selbstständiger Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft z.B. Hofladen/Direktvermarktung,
  • Urlaub auf dem Bauernhof bis zu einer Gesamtkapazität von 25 Gästebetten
  • Investitionen in die Direktvermarktung von Abfindungs- sowie Verschlusskleinbrennereien mit einer Produktion von 10 hl/Jahr
  • allgemeine Aufwendungen z. B. für Architekten-, Ingenieur- und Beratungsleistungen

Wie wird gefördert:

Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss – bis 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Antragstellung:

Voraussetzungen:

  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der Investitionsmaßnahme anhand eines Investitionskonzeptes
  • Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 EUR
  • Der Gesamtwert der gewährten Beihilfen darf 200.000 EUR bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten(De-minimis).

Mehr Informationen: finden Sie hier


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