Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Worum geht’s?
Eine neue Fördermöglichkeit für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bietet das Bundesverkehrsministerium an. Der Fördertopf basiert auf der Bundes-Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ und hat ein Volumen von 300 Millionen Euro. Ziel ist es, insbesondere die Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen etwa an Geschäften, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen auszubauen.
Wer wird gefördert:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- kleine Stadtwerke
- kommunale Gebietskörperschaften
- Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes
Was wird gefördert:
öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland
Wie wird gefördert:
Netzanschluss pro Standort:
Art des Netzanschlusses | Förderquote | maximale Förderung pro NA |
---|---|---|
Niederspannung | 80 % | 10.000,00 € |
Mittelspannung | 80 % | 100.000,00 € |
Netzanschluss + Pufferspeicher | 80 % | 100.000,00 € |
Pro Ladepunkt:
Förderkategorie |
Förderquote |
max. Förderbetrag |
---|---|---|
Normalladepunkte (AC und DC 11 kW bis 22 kW) | 80 % | 4.000,00 € |
Schnellladepunkte (DC bis einschließlich 50 kW) | 80 % | 16.000,00 € |
Voraussetzung:
- Die LIS (Ladeinfrastruktur) soll auf einer Stellfläche in Deutschland errichtet werden
- Es wurde noch nicht mit dem Vorhaben begonnen (bspw. kein Vertragsschluss).
- Die angestrebte LIS soll mindestens 12/6 öffentlich zugänglich sein.
- Eine Inbetriebnahme der LIS bis zum 31.12.2022 erscheint realistisch.
- Weitere Informationen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen
Antragstellung:
- Bewerbungszeitraum vom 12.04.2021 bis zum 31. Dezember 2021
- Einreichung bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
- Windhundverfahren – wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
- Mehr Informationen zur Antragstellung finden Sie hier