Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Worum geht’s?

Eine neue Fördermöglichkeit für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bietet das Bundesverkehrsministerium an. Der Fördertopf basiert auf der Bundes-Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ und hat ein Volumen von 300 Millionen Euro. Ziel ist es, insbesondere die Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen etwa an Geschäften, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen auszubauen.

Wer wird gefördert:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • kleine Stadtwerke
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes

Was wird gefördert:

öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie deren Errichtung und der dazugehörige Netzanschluss in Deutschland

Wie wird gefördert:

Netzanschluss pro Standort:

Art des Netzanschlusses Förderquote maximale Förderung pro NA
Niederspannung 80 % 10.000,00 €
Mittelspannung 80 % 100.000,00 €
Netzanschluss + Pufferspeicher 80 % 100.000,00 €

 

Pro Ladepunkt:

Förderkategorie

Förderquote

max. Förderbetrag

Normalladepunkte (AC und DC 11 kW bis 22 kW) 80 % 4.000,00 €
Schnellladepunkte (DC bis einschließlich 50 kW) 80 % 16.000,00 €

Voraussetzung:

  • Die LIS (Ladeinfrastruktur) soll auf einer Stellfläche in Deutschland errichtet werden
  • Es wurde noch nicht mit dem Vorhaben begonnen (bspw. kein Vertragsschluss).
  • Die angestrebte LIS soll mindestens 12/6 öffentlich zugänglich sein.
  • Eine Inbetriebnahme der LIS bis zum 31.12.2022 erscheint realistisch.
  • Weitere Informationen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen

Antragstellung:

Mehr Informationen: finden Sie hier


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