Beitragsordnung


Jahresbeiträge in EUR
I. Ordentliche Mitglieder
Regionale Tourismusverbände

1.280,00
Interessenvertretungen, von überregionaler Bedeutung
a) der Hotel- und Gaststättenverband MV 1.025,00
b) der Reisebüroverband MV 515,00
c) das Jugendherbergswerk MV 515,00
d) der Verband der Campingplatzbetriebe 1.025,00
e) die Wirtschaftsfördergesellschaft 1.025,00
f) die Arbeitsgemeinschaft
für Urlaub und Freizeit auf auf dem Lande

515,00
g) sonstige Mitglieder nach dem
Mitgliedsstatus gem Art.4 Abs 2 Ziff 2.2
1025,00

» die Landesvertretung der kommunalen
Spitzenverbande und Dachverbände
mit Ausnahme der kreisfreien Städte
Grundbetrag 515,00
» die kreisfreien Städte Grundbetrag 1025,00
pro Einwohner 0,01
» die berufsständischen
Kammern des Landes
1.025,00
» natürliche und juristische
Personen des privaten und
öffentlichen Rechts
 
Grundbeitrag 515,00
zusätzlich nach Vereinbarung

II. außerordentliche Mitglieder Grundbetrag 255,00, zusätzlich nach Vereinbarung

III. Aufnahmebeitrag
(einmalig)
» Regionale Tourismusverbände 515,00
» Interessenvertretungen von
überregionaler Bedeutung
385,00
» die Landesvertretung der
kommunalen Spitzenverbände
und Dachverbände mit Ausnahme
der kreisfreien Städte
255,65
» die kreisfreien Städte 255,00
» die berufsständischen Kammern des Landes 310,00
» natürliche und juristische Personen
des privaten und öffentlichen Rechts
205,00
» Außerordentliche Mitglieder gem Art. 4 Abs.3 130,00
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