Beitragsordnung

I. Ordentliche Mitglieder
Regionale Tourismusverbände 1.280,00 €
Interessenvertretungen von überregionaler Bedeutung
a) der Hotel- und Gaststättenverband MV 1.025,00 €
b) der Reisebüroverband MV 515,00 €
c) das Jugendherbergswerk MV 515,00 €
d) der Verband der Campingplatzbetriebe 1.025,00 €
e) die Wirtschaftsfördergesellschaft 1.025,00 €
f) die Arbeitsgemeinschaft
für Urlaub und Freizeit auf auf dem Lande
515,00 €
g) sonstige Mitglieder nach dem
Mitgliedsstatus gem Art.4 Abs 2 Ziff 2.2
1025,00 €
» die Landesvertretung der kommunalen
Spitzenverbande und Dachverbände
mit Ausnahme der kreisfreien Städte
Grundbetr. 515,00 €
» die kreisfreien Städte Grundbetr. 1025,00 €
pro Einwohner 0,01 €
» die berufsständischen Kammern des Landes 1.025,00 €
» natürliche und juristische
Personen des privaten und
öffentlichen Rechts
Grundbetr. 515,00 €
zusätzlich nach Vereinbarung
II.
außerordentliche Mitglieder Grundbetr. 255,00 € zusätzlich nach Vereinbarung
III. Aufnahmebeitrag (einmalig)
» Regionale Tourismusverbände 515,00 €
» Interessenvertretungen von überregionaler Bedeutung 385,00 €
» die Landesvertretung der kommunalen Spitzenverbände und Dachverbände mit Ausnahme
der kreisfreien Städte
255,65 €
» die kreisfreien Städte 255,00 €
» die berufsständischen Kammern des Landes 310,00 €
» natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts 205,00 €
» Außerordentliche Mitglieder gem Art. 4 Abs.3 130,00 €

 

*oben genannte Beiträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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